Beitragsordnung der Kleingartensparte „Freiheit“ e.V.
Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft im Verein 25,00 €
Jedes neue Vereinsmitglied hat beim Eintritt in den Verein und der Gartenübernahme eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Gartenpacht
Die Gartenpacht beträgt 0,09 €/ m² gepachteter Fläche.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird in einer Höhe von 46,00 € ordentliche Mitglieder und Mitglieder auf Probe je Gartenjahr festgelegt.
Andere Formen der Mitgliedschaft zahlen einen Betrag von 5,00 €.
Umlage
Der Verein erhebt eine Umlage entsprechend der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Es wird eine Umlage in Höhe von 43,00 € je Vereinsmitglied und Gartenjahr festgelegt. Zu den Verbindlichkeiten gehören Grundsteuer, Gemeinschaftspacht, Versicherungen, Aufwendungen für Arbeitseinsätze und sonstige Aufwendungen.
Gebühr für Wasser- und Stromzähler
Für die Vereinseigenen Wasserzähler wird eine Gebühr von 3,50 € und für die Stromzähler von
4,50 € pro Garten erhoben.
Die Höhe der Gebühren wird durch den Vorstand festgeegt.
Pflichtstunden
Nicht geleistete Pflichtstunden sind mit einem Betrag von 30,00 € je Stunde auszugleichen.
Die Höhe des Betrages legt der Vorstand jedes Jahr neu fest.
Nutzung des Vereinsheims
Für die Nutzung des Vereinsheim durch Vereinsmitglieder für private Feiern ist ein Nutzungsentgelt von 60,00 € zuzüglich Strom- und Wasserverbrauch und evtl. Heizkosten zu entrichten. Diese Regelung gilt nur für Vereinsmitglieder. Dritten gegenüber wird ein gesondertes Nutzungsentgelt von 120,00 € + Nebenkosten (ab 01.01.2025) berechnet.
Das jeweilige Nutzungsentgelt wird vom Vorstand festgelegt und kann im laufenden Kalenderjahr geändert werden.
Nutzung vereinseigener Geräte und Werkzeuge
Das Nutzungsentgelt für die vereinseigenen Geräte und Werkzeuge ist der Gebührenliste zu entnehmen.
Mahngebühren und Zinsen
Erste Mahnung erfolgt nach 14 Tagen + Mahngebühr in Höhe von 5,00 €, zweite Mahnung erfolgt nach vier Wochen + Mahngebühr in Höhe von 10,00 € und gleichzeitig Weitergabe an den Kreisverband.
Die Berechnung der Zinsen, erfogt nach den örtlich übliche Zinssatz.
Die Beitragsordnung tritt am 25.04.2022 in Kraft, geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.04.2022. Der Vorstand kann jährlich andere Beträge, als in dieser Beitragsordnung genannt, festlegen.
Köthen, 24.04.2022